Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder, auch Rauchmelder genannt, erkennen Brandrauch und warnen mit einem lauten Signalton die Bewohner, damit diese sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Besonders gefährlich ist Brandrauch nachts, weil im Schlaf der Geruchssinn „ausgeschaltet“ ist.
Die Bewohner bemerken den Rauch nicht, und es besteht die Gefahr, innerhalb weniger Minuten an einer Rauchgasvergiftung zu ersticken. Rauchwarnmelder können keine Brände verhindern; sie können aber helfen, Brände frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.
Unsere Leistungen
- Verkauf von Rauchmeldern: Wir vertrauen auf den Rauchwarnmelder Ei650 der Firma Ei Electronics, den aktuellen Testsieger der Stiftung Warentest (Ausgabe 1/2016).
- Installation von Rauchmeldern: Unsere zertifizierten Fachleute installieren die Rauchwarnmelder fachgerecht für Sie.
- Jährliche Prüfung: Für eine optimale Funktion der Rauchwarnmelder fordert der Gesetzgeber eine jährliche Prüfung. Überlassen Sie die Prüfung unserem geschulten Kundendienst, der diese in einem Protokoll für Sie schriftlich dokumentiert.
Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Thüringen
In Thüringen gilt schon heute für Neu- und Umbauten die Verpflichtung, Rauchwarnmelder einzubauen. Für Bestands-Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018.
Nach der Landesbauordnung müssen mit Rauchwarnmeldern folgende Räume ausgestattet werden:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure innerhalb der Wohnung (als Fluchtwege)
Darüber hinaus können natürlich auch andere Räume, in denen eine Brandentstehung denkbar ist, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, z.B.: Küchen, Hauswirtschaftsräume (z.B. Bügeleisen), Waschküchen (z.B. Wäschetrockner), Hobbyräume etc. In Küchen ist besonders auf eine geeignete Stelle für die Anbringung zu achten, damit der Rauchwarnmelder nicht versehentlich beim Kochen durch Wasserdampf ausgelöst wird.